wettbewerblich

wettbewerblich
wẹtt|be|werb|lich

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • wettbewerblich — wẹtt|be|werb|lich 〈Adj.〉 den Wettbewerb betreffend, zu ihm gehörig * * * wẹtt|be|werb|lich <Adj.>: auf ↑ Wettbewerb (2) ausgerichtet, vom ↑ Wettbewerb (2) bestimmt: eine w. organisierte Wirtschaftsform …   Universal-Lexikon

  • Ausbeutung — I. Wirtschaftstheorie:1. Wirtschaftstheorie des ⇡ Marxismus: Aus ⇡ Arbeitswertlehre und ⇡ Mehrwerttheorie wird abgeleitet, dass die Arbeiter nicht den vollen Gegenwert der von ihnen erstellten Güter als Lohn erhalten, sondern nur das ausbezahlt… …   Lexikon der Economics

  • Demokratie — (griechisch Δημοκρατία, von δῆμος [dēmos], „Volk“, und κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. kratie) bezeichnet einerseits das Ideal einer durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger und die Beteiligung der Bürger legitimierten Regierungsform, der …   Deutsch Wikipedia

  • Firmengruppe — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Generische Konkurrenz — Wettbewerb bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft das Streben von mindestens zwei Akteuren (Wirtschaftssubjekten) nach einem Ziel, wobei der höhere Zielerreichungsgrad eines Akteurs einen niedrigeren Zielerreichungsgrad des anderen bedingt.… …   Deutsch Wikipedia

  • ISOE — Institut für sozial ökologische Forschung Rechtsform des Trägers: GmbH Standort der Einrichtung: Frankfurt am Main Art der Forschung: Sozial ökologische Forschung Transdisziplinäre Umwelt und Nachhaltigkeitsforschung Fachgebiete:… …   Deutsch Wikipedia

  • Institut für sozial-ökologische Forschung — Institut für sozialökologische Forschung Rechtsform des Trägers: GmbH Standort der Einrichtung: Frankfurt am Main Art der Forschung: Sozial ökologische Forschung Transdisziplinäre Umwelt und Nachhaltigkeitsforschung Fachgebiete: Institutsbereiche …   Deutsch Wikipedia

  • Interessengemeinschaft — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Kartellverbot — Als Kartellverbot werden üblicherweise verkürzt diejenigen gesetzlichen Bestimmungen bezeichnet, die solche Beschränkungen des Wettbewerbs untersagen oder begrenzen, die ihren Ursprung in der Kooperation selbstständiger Unternehmen haben. Hierher …   Deutsch Wikipedia

  • Konkurrentenklage — Als Konkurrentenklage wird ein in der Regel verwaltungsrechtlicher Rechtsstreit bezeichnet, bei dem Private vor den Verwaltungsgerichten Schutz gegen ihre (wirtschaftlichen) Konkurrenten suchen. Bei Konkurrentenklagen im Verwaltungsrecht klagt… …   Deutsch Wikipedia

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